quertour ist jetzt anerkannter Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote

„Zusätzliche Betreuungsleistungen“ bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach
§ 45b SGB XI

„Zusätzliche Betreuungsleistungen“ können über Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden – quertour ist seit Dezember 2009 als Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt, d. h. sie können ab sofort quertour Reiseangebote über ihre Pflegekasse beantragen und abrechnen.


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