Informationen für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte

 

Wir sind als Reiseveranstalter spezialisiert auf Reisen für Menschen mit geistiger Behinderung. Unsere Reiseziele, ob Hotels oder Tagungs- und Selbstversorgerhäuser, sind alle von uns persönlich ausgesucht und inspiziert worden und ideal für Ferien mit Menschen mit geistiger Behinderung geeignet. Natürlich sind auch gehbehinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, bei unseren Reisen willkommen.

Wir achten darauf, dass unsere Unterkünfte auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind, wobei geeignet nicht unbedingt gleich rollstuhlgerecht nach DIN-Vorschrift heißen muss. Deshalb bezeichnen wir unsere ausgesuchten Unterkünfte eher als Rollstuhlfahrer freundlich, also Häuser und Hotels, die mit dem Rollstuhl relativ gut zu befahren sind, wo es ausreichend Rampen gibt, wo die Zimmer, sofern kein Lift vorhanden, im Erdgeschoss sind und die Toiletten, Waschräume und Duschen groß genug sind, um diese mit dem Rollstuhl zu befahren.

Natürlich stehen den Rollstuhlfahrern da, wo fehlende Hilfsmittel Selbstständigkeit erschweren, unsere Reisebegleiter zur Verfügung, die diese mit persönlicher Hilfsbereitschaft ausgleichen.

 

 

 

 

Trotzdem bieten nicht alle unsere Unterkünfte gleiche Voraussetzungen für Rollstuhlfahrer, so dass wir in 3 Kategorien unterscheiden:

 

 

 

Rollstuhlfahrer geeignet: fast überall Rampen oder Lifte; Bäder, Duschen und Toiletten mit dem Rollstuhl befahrbar, größtenteils mit Haltegriffen versehen.
Rollstuhlfahrer freundlich: teilweise Rampen vorhanden; Bäder, Duschen und Toiletten oft nur mit Begleitperson und Hilfe zu benutzen.
Nicht Rollstuhlfahrer geeignet: für Gehbehinderte, die nur gelegentlich eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benötigen.

 

 

 

Durch den Transport von Rollstuhl, E-Rolli, Rollator, Dusch-(WC-)Stuhl und / oder Lifter entstehen erhöhte Transportkosten, die wir wie folgt berechnen:

 

 

Transportzuschlag für Rollstuhl(faltbar), Rollator, Dusch-(WC-)Stuhl, Lifter    je 30,00 €
 
Transportzuschlag für E-Rollstuhl und Rollstehl (nicht faltbar) je 50,00 €






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