Abwicklung:

quertour-Kunden erhalten bei Buchung einer Reise eine detaillierte Reisebestätigung und Rechnung aus der sowohl die Kosten für die jeweilige Reise als auch die Kosten der Reisebegleitung (pflegebedingte Aufwendungen und Betreuung) hervorgehen, die Sie entsprechenden Stellen zur Abrechnung vorlegen können. Anträge auf Verhinderungspflege kann quertour ggf. auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen (s.a. nebenstehend) Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

 

Verhinderungspflege
NEU – abrechnen direkt über quertour

Sie haben eine Pflegestufe und möchten einen Teil der Kosten Ihrer Reise über Verhinderungspflege bei Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen.
Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten – entweder Sie rechnen selbst mit Ihrer Pflegekasse ab oder aber bevollmächtigen quertour direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Der wesentliche Unterschied hierbei besteht darin, dass, sofern Sie selbst mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, der komplette Reisepreis vor Beginn der Reise durch Sie fällig ist. Die Pflegekassen erstatten in der Regel erst nach erfolgreicher Teilnahme die Kosten. Bevollmächtigen Sie quertour direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen, so ist lediglich der Reisepreis abzüglich der
Betreuungskosten vor Beginn der Reise für Sie fällig. Die Betreuungskosten rechnen wir erst im Anschluss der Reise mit Ihrer Pflegekasse ab.


Möchten Sie, dass wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Sie füllen den beiliegenden Antrag auf Verhinderungspflege aus und leiten ihn an Ihre Pflegekasse weiter, eine Kopie des Antrags leiten Sie bitte zusammen mit der Reiseanmeldung an quertour weiter. Sobald Sie von Ihrer Pflegekasse den Bescheid über Kostenübernahme erhalten haben, senden Sie bitte auch hiervon eine Kopie an quertour. Wir rechnen dann, sofern die Pflegekasse dem zustimmt, nach Beendigung der Reise mit Ihrer Pflegekasse direkt ab.
  • Die Pflegekassen erstatten in der Regel nur die Kosten für die Betreuung und pflegebedingte Aufwendungen während der Reise; reine Reiseleistungen wie Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden nicht übernommen. quertour trennt dieses bereits in Betreuungsleistungen und Grundleistungen bei der Rechnungslegung.
  • Bis der Bescheid der Pflegekasse eintrifft, ist die Reise für Sie reserviert, längstens aber für 6 Wochen. Dann müssen Sie sich entscheiden, die Reise zu buchen, ggf. auch ohne Unterstützung Ihrer Pflegekasse.
    Sollten die beantragten Betreuungskosten über den Verhinderungspflegesatz von 1.470,– EUR im Jahr liegen oder bereits anderweitig ausgeschöpft worden sein, sind diese von Ihnen selbst zu tragen.
  • Anträge auf Verhinderungspflege sind immer Einzelbuchungen; es sind also keine Gruppenbuchungen möglich.

 







info: 0 21 66 - 94 00 21 impressum