Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Niedrigschwellige Betreuungsangebote „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ können über Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden – quertour ist seit Dezember 2009 als Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt, d. h. sie können ab sofort quertour Reiseangebote über ihre Pflegekasse beantragen und abrechnen.
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. Auch Personen, die keine Pflegestufe haben, aber trotzdem in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können dieses Betreuungsgeld jetzt erhalten. Man spricht hier von der so genannten „Pflegestufe 0“. Niedrigschwellige Betreuungsangebote haben das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten und zu beraten. Sie richten sich an Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeinerBeaufsichtigung und Betreuung. Diese Pflegebedürftigen erhalten bei festgestelltem Bedarf – auf Antrag bei der Pflegekasse und nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) – von ihrer Pflegekasse jährlich einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 1.200 bzw. 2.400 Euro, der für die Erstattung qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Solche qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen sind u. a. niedrigschwellige Betreuungsangebote, die durch das Land anerkannt werden.
Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung, d. h. sie treten als Kunde in Vorleistung und rechnen anschließend mit ihrer Pflegekasse ab. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Reise bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.











