Bad Sachsa - Prosit Neujahr!

Harz / Bad Sachsa

Der Harz: Norddeutsches Bergparadies
90 Kilometer lang und 30 Kilometer breit ist das nördlichste Mittelgebirge Deutschlands, das sich über die drei Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erstreckt. Eine eindrucksvolle Berglandschaft und ein Urlaubsziel, das für jeden und zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten hat.

Bad Sachsa
Willkommen im heilklimatischen Kurort am Südrand des Harzes. In Bad Sachsa erwartet uns die sonnige und lieblichere Seite des Harzes mit schöner Natur und viel gesunder Luft. Ein schmucker Kurort mit Jugendstil-Architektur, einem wunderschönen Ortskern mit Cafés, Restaurants und vielen Ausflugszielen im Harz. Bad Sachsa, das ist die schönste Seite des Harzes mit Flair, Stil und Herzlichkeit.

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steht für ein besonderes Programmangebot während einer quertour-Reise – für viele ein Highlight auf Ihrer Reise! Und das Beste – alle quertour-special Angebote sind bereits im Reisepreis enthalten!

Special

Folgender Programmhöhepunkt während unseres Aufenthalts ist bereits im Reisepreis enthalten:

Wernigerode + Bimmelbahn + Märchenschloss
Tagesausflug mit dem Reisebus nach Wernigerode, der märchenhaften Stadt am Rande des Harz. Wernigerode, mit seiner historischen Altstadt, dem Rathausplatz und den vielen kleinen Gassen, ist das perfekte Ziel für einen Tagesausflug. Ob Shopping oder ein gemütlicher Cafè-Besuch, hier kommt jeder auf seine Kosten. Als besonderes Highlight werden wir mit der Schlossbahn das Schloss Wernigerode, am Rande der Stadt gelegen, besuchen. Tauchen Sie ein in eine wunderbare Märchenwelt.

Unterkunft Unterkunft

im modernen Gästehaus.

Unterbringung

Unsere Villa liegt herrlich an einem kleinen Hang direkt am Vitalpark (ehemals Kurpark) mit Blick auf den Schmelzteich. Das Ortszentrum von Bad Sachsa ist fußläufig in 10 min. zu erreichen.

Untergebracht sind wir hier in einer sehr schicken alten Villa mit ausschließlich Einzel- und Doppelzimmern. Das Haus verfügt über mehrere Etagen, sehr schön eingerichteten Zimmern und generell über viel Platz – mehrere Gruppenräume, teils mit Billard, Kicker und Tischtennis, aber auch ein äußerst schöner Garten mit toller Terrasse sorgen für Wohfühlambiente.

Vollpension Vollpension

Verpflegung

In der Vollpension sind Frühstück, ein Mittagssnack und eine warme Abendmahlzeit enthalten. Nachmittags regelmäßig Kaffee und Gebäck. Ebenso sind Getränke wie Wasser, Schorle, Kakao, Kaffee oder Tee in der Vollpension enthalten.

Nicht Rollstuhlfahrer geeignet Nicht Rollstuhlfahrer geeignet

Gästehaus, Hotel oder Umgebung sind nicht für Rollstuhlfahrer oder stark gehbehinderte Personen geeignet.

Info

Der Harz und Bad Sachsa ist schon durch seine Höhenlage nur bedingt für Rollstuhlfahrer geeignet. 
Da in der Villa der Aufzug stillgelegt worden ist, ist das Haus für Rollstuhlfahrer*innen nun leider gänzlich ungeeignet. Auch für Personen, die einen Rollator mit sich führen oder einen Rollstuhl nur auf Ausflügen benötigen, also eher schlecht zu Fuß unterwegs sind, ist die Villa durch die Hanglage und mehrere Etagen unpassend.

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Leistungen

Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus; 10 Übernachtungen mit Vollpension; tägliches Freizeitangebot; quertour special; Reiseversicherung (RV1); Touristensteuer; Reiseleitung, Assistenz A, B, C oder D.

Fragen und Antworten
Wir antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Programmangebote bieten Sie auf Ihren Reisen?

Wir können sagen – es ist für jeden etwas dabei …
Neben der individuellen und persönlichen Betreuung sorgt ein vielfältiges, attraktives Freizeit- und Animationsprogramm für abwechslungsreiche Unterhaltung, Spannung und Entspannung sowie jede Menge Spaß und gute Laune. Bei allen Reisen bietet quertour ein speziell abgestimmtes Programm für Menschen mit Lernschwierigkeiten an, das stets die Interessen unserer Kunden berücksichtigt.
Ob wandern, schwimmen, tanzen, sonnenbaden, einkaufen oder bummeln; ob Lagerfeuer, Discobesuch, Strandparty, Schiffs- oder Kutschfahrten, ob Spiel- oder Karaoke-Shows, Fußball-Turniere oder Spaß-Olympiaden – oder einfach nur relaxen: Es sind immer auch die Wünsche und Ideen unserer Kunden, die das Programm beeinflussen.
Höhepunkte unserer Reisen sind ganz sicher auch immer unsere quertour-special – Angebote, die je nach Reiseziel besondere Programmangebote darstellen.

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Welche Finanzierungshilfen kann ich für die Reise beantragen?

Sie können über Ihre Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (früher: Niedrigschwellige Betreuungsangebote) (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen – unsere Mitarbeiterin Bianca Langerbeins ist hier gut informiert, und berät Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie ausschöpfen können, damit auch Ihre Reise finanzierbar bleibt.

Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen.

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Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Wünschen Sie die Verhinderungspflege selbst mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, erhalten sie von uns nach der Reise eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Vergewissern Sie sich im Vorfeld der Reise, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch bestehen muss! Ob dieser vorliegt, besprechen Sie im Zweifelsfall bitte mit Ihrer Krankenkasse!
Sollte kein Anspruch vorliegen, so wird immer der volle Reisepreis berechnet, und dieser wird - wie bei einer normalen Buchung auch - vier Wochen vor Reiseantritt fällig.

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Was bedeutet Pflegeleistung (PL)?

In den Pflegeleistungen sind die Kosten der pflegebedingten Auswendungen während der Reise enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnen möchten. Die Pflegeleistungen sind je nach Assistenzbedarf während Ihrer Reise unterschiedlich hoch und sind für jede Reise extra ausgewiesen (PL-A bis PL-D).

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Was bedeutet Betreuungsleistung (BL)?

In den Betreuungsleistungen sind die Kosten der Betreuungsangebote sowie die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI / früher Niedrigschwellige Betreuungsangebote) abrechnen möchten.

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