Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Reise-Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande, die unverzüglich nach Vertragsabschluß dem Kunden ausgehändigt wird. Die Anmeldung erfolgt online über unsere Webseite www.quertour.de, kann aber auch schriftlich (postalisch) erfolgen. Das Formular zur Reiseanmeldung kann im Download-Bereich unter quertour Service heruntergeladen werden.

2. Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss ohne weitere Aufforderung bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Reise dem in der Reisebestätigung genannten Konto von quertour zugehen. Bei Reiseanmeldungen innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Reise ist der volle Betrag bei der Anmeldung fällig. Die Reisedokumente werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner vollständigen Zahlung zugesandt, spätestens aber zwei Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung auf unserer Webseite. Die hier enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Webangaben zu erklären, über die die reisende Person selbstverständlich informiert wird.

4. Rücktritt durch den Reisenden
Die reisende Person kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es ist Schriftform erforderlich. Tritt sie vom Vertrag zurück bzw. tritt sie ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen.
Diese beträgt in % des Reisepreises:
• 8 Monate bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 20%
• 8 Wochen bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50%
• 30 bis 16 Tage vor Reiseantritt: 70%
• 15 bis 2 Tage vor Reiseantritt: 90%
• 1 Tag vor Reiseantritt: 100%.
Bis 8 Monate vor Reiseantritt fallen 50,– EUR Bearbeitungsgebühr an. Bis 14 Tage vor Reiseantritt kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Dies bedarf der Schriftform und ist vom Reiseveranstalter im Einzelnen zu genehmigen.

5. Urlaubsgarantie
Bis 8 Wochen vor der Reise bieten wir eine kostenfreie Umbuchung in eine gleichwertige andere quertour Reise im selben Kalenderjahr an.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er Reisen für Menschen mit Behinderung durchführt. Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reisegruppe, sowie genaue, vollständige und richtige Angaben von der reisenden Person (bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung) beim Anmeldeverfahren werden vorausgesetzt. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1) Ohne Einhaltung einer Frist
a. Sollte für den Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung für das jeweilige Zielgebiet vorliegen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Reise kostenfrei zu stornieren. Der Reiseveranstalter ist zuständig, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Die Kunden erhalten den eingezahlten Preis für die Reise zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
b. Wenn die reisende Person die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Die durch die Kündigung verursachten Zusatzkosten (zB. Bereitstellung einer Begleitperson bei Rückreise) werden vom Kunden getragen.

2) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der Mindestpersonenzahl. Auf die jeweilige Mindestpersonenzahl (und auch aufdie Maximalpersonenzahl) ist in der Reiseausschreibung "Gruppe: von _ bis_ Personen" für die entsprechende Reise hingewiesen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Die Kunden erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

7. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: Die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der reisenden Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen der reisenden Person entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen gelten. Fremdleistungen ergeben sich in der Regel aus unserem quertour-special und quertour-plus Angebot, wo wir mit anderen Veranstaltern kooperieren.

9. Mitwirkungspflicht
Die reisende Person ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Weiter ist sie verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterläßt die reisende Person schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Dier reisende Person ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

11. Gerichtsstand und Verjährung
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss die reisende Person bzw. ihre gesetzliche Vertretung innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Insolvenzabsicherung
quertour ist gemäß §§ 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Versicherer ist die R+V-Versicherung, die wir über den VMD Versicherungsdienst GmbH (ECCLESIA-Gruppe) anbieten.

14. Reiseversicherungen und Reiserücktrittskosten-Versicherung
Unser Versicherer ist die Union Reiseversicherung, die wir über den VMD Versicherungsdienst GmbH (Ecclesia Gruppe) anbieten. Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der Union Reiseversicherung. Diese und weitere ausführliche Informationen und Erläuterungen zu unseren Versicherungsprodukten können auch hier nachgelesen werden. Bei Erhalt von Finanzierungshilfen empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, da die Finanzierungshilfe bei Nichterbringung der Reiseleistung nicht gewährt werden kann. Bei einer Stornierung, z. B. aus Krankheitsgründen, wird immer der Gesamtreisepreis als Berechnungsgrundlage genommen, d.h. auch die Assistenzleistung, die sonst über die Finanzierungshilfe abgedeckt ist, fällt bei einer Stornierung an. Bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung beachten sie bitte, dass bei einer Stornierung im Krankheitsfall frühestens der Tag des Arztbesuchs als erster Stornierungstag gilt.
Wir bieten in unseren Reiseversicherungspaketen keine Gepäckversicherung an und weisen darauf hin, dass der Reiseveranstalter nicht für den Verlust oder die Zerstörung von Gepäck oder Teilgepäck haftet. Das gilt auch für sämtliche Hilfsmittel wie Rollstühle, Lifter, Duschstühle usw.. Gerade Personen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, empfehlen wir dennoch eine Gepäckversicherung gesondert bei einem Versicherer ihrer Wahl abzuschließen. Hilfsmittel können vom Wert sehr unterschiedlich sein – bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die Versicherungsprämie.

15. Einverständnis Mitfahr- und Bade-Erlaubnis
Auf vielen unserer Reisen setzen wir regelmäßig Kleinbusse und/ oder PKW´s ein. Ebenso gehen wir durchaus regelmäßig schwimmen, ob im Meer oder an der See, ob im Hallenbad oder im Freibad. Wir als Veranstalter setzen grundsätzlich für diese Aktionen die entsprechende Mitfahr- und Bade-Erlaubnis voraus. Möchten Sie diesen widersprechen, teilen sie uns dieses bitte schriftlich für die jeweils anstehende Reise mit.

16. Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen
Während der Reisen entstandenes Bild- und Tonmaterial kann vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Die reisende Person tritt in diesem Rahmen ihr Recht am persönlichen Bild an den Reiseveranstalter ab. Ist die reisende Person mit der Verwendung dieser Bilder nicht einverstanden, hat sie dies dem Veranstalter in schriftlicher Form mitzuteilen.

17. Veranstalter
quertour gGmbh
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8284
Geschäftsführer: Thilo Schäfer und Stefan Siebenhaar
Wallstr. 12 · 41061 Mönchengladbach
fon 02161 / 277 20 40