Urlaub mit quertour heißt mitbestimmen, mitgestalten, mitmachen!
Aber auch Neues und Fremdes entdecken, Erholung vom Alltag und einfach viele tolle Menschen kennenlernen.
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Fragen und Antworten Wir antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie ist der Buchungsablauf und die Zahlungsbedingungen?
Wenn sie sich für eine Reise mit quertour entschieden haben gehen sie wie folgt vor:
Sie reservieren die gewünschte Reise
Dieses können sie online über unsere Webseite oder per email oder auch telefonisch erledigen. Es ist erst einmal absolut unverbindlich, gilt für etwa 14 Tage und sichert ihnen zunächst einmal einen Platz auf der Reise. Danach können sie sich um alles Weitere kümmern – z.B. den Urlaub einreichen, den gesetzlichen Betreuer informieren, Erkundigungen über evtl. Finanzierungshilfen einholen usw..
Sie buchen die Reise
Buchen können sie eine Reise online über unsere Webseite oder schriftlich, in dem sie uns die Anmeldeunterlagen zu senden.
Sie erhalten von uns eine Reisebestätigung
Nachdem wir die Anmeldeunterlagen geprüft und bearbeitet haben, erhalten sie von uns per Post die Reisebestätigung und Rechnung.
Anzahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung der Reise in Höhe von 300 EUR oder 20% des Reisepreises fällig.
Info-Schreiben
Etwa 4 Wochen vor der Reise erhalten sie von uns ein Info-Schreiben zu ihrer Reise, aus der die genauen Abfahrtszeiten, Infos zum gewählten Abfahrtsort, Angaben über die Restzahlung, eine Hotline-Nummer während der Reise und weitere Infos zu dieser hervorgehen. Darüber hinaus sind dem Schreiben einige Formulare, die bei Bedarf entsprechend auszufüllen und zu beachten sind sowie Koffermarkierungen beigelegt. Bei den Formularen handelt es sich einmal um die Medikamentengabe und zum anderen um eine Kofferliste und einen Dokumentenumschlag,in dem sie Gelder und Ausweispapiere hinterlegen können, die wir dann bei Abfahrt einsammeln.
3 - 4 Wochen vor Abreise
Jetzt muss spätestens die Restzahlung bei uns eingegangen sein.
Assistenzgespräch / - Telefonat
Etwa 10 Tage vor Reisebeginn meldet sich telefonisch ein/e ReisebegleiterIn oder auch die Reiseleitung bei ihnen (nur bei Kunden der Assistenzleistung B – D), stellt sich vor und holt sich im Idealfall Tipps und Informationen im persönlichen Umgang und in der Betreuung über den Reisenden ein. Ein persönliches Betreuungsgespräch bzw. ein Treffen mit dem Reisebegleiter oder der Reiseleitung ist nur nach Termin bei uns in der Geschäftsstelle in Mönchengladbach möglich.
Die Abreise
Am Tag der Abreise nehmen wir den Reisenden in Empfang, sammeln die Dokumententaschen und die mögliche Medikation ein und sind beim Verstauen (Einchecken) des Gepäcks und dem Einstieg und der Platzwahl im Reisebus, im Zug oder im Flieger behilflich. Ab hier beginnt die Reise und damit auch unsere Aufsichtspflicht.
Vor Ort
Wenn alles in Ordnung ist, es allen gut geht und nichts vergessen worden ist, werden sie – also die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer oder Mitarbeiter der Einrichtungen – nicht viel von uns hören. Vielleicht kommt mal eine Urlaubskarte an oder der Reisende meldet sich selbst telefonisch bei ihnen. Wir sind aber natürlich fast jederzeit während unseres Aufenthalts sowie der An- und Abreise für sie über eine Hotline-Nummer erreichbar.
Rückkehr
Sofern der Verkehr mitspielt bzw.die Bahn- oder Flugzeiten eingehalten werden, sollten wir relativ pünktlich am ausgewählten Ankunftsort eintreffen. Bei absehbaren starken Verspätungen, versuchen wir sie während der Rückfahrt zu erreichen – oder sie erreichen uns über die Hotline.
Da wir bei unseren Busreisen mehrere Orte anfahren, bleibt leider immer nur eine recht kurze Zeit für die Ausgabe des Gepäcks sowie der mitgeführten Dokumente, aber eben nicht für längere Gespräche. Wir bitten hier um Verständnis. Die Reise und damit die Aufsichtspflicht enden mit der Ankunft und der Übergabe.
Nachbereitung
Natürlich haben sie die Möglichkeit, nach der Reise noch einmal das Gespräch mit dem zuständigen Reisebegleiter oder der Reiseleitung zu suchen – z.B. wenn der Reisende selbst nicht dazu in der Lage ist, zu berichten oder über Verlorengegangenes oder sonstige aufkommende Fragen. Kontaktieren sie hierfür unser Büro, wir vermitteln dann gerne das Gespräch. Wir selbst melden uns, wenn es unsererseits noch Fragen gibt oder wenn es um mögliche Assistenzempfehlungen für zukünftige Reisen mit quertour geht.
Leider nein. Da unsere Reisen nicht mit barrierefreien Reisebussen durchgeführt werden, ist es uns leider nicht möglich, Personen im Rollstuhl sitzend zu transportieren. Rollstuhlfahrern, die auf einem normalen Sitz im Reise- oder Kleinbus Platz nehmen können, sind wir gerne beim Ein- und Aussteigen behilflich, sofern die betreffende Person nicht mehr als 70 kg wiegt. Hier bleibt in beiden Fällen nur die Möglichkeit der Selbstanreise.
Welche Finanzierungshilfen kann ich für die Reise beantragen?
Sie können über Ihre Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (früher: Niedrigschwellige Betreuungsangebote) (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen – unsere Mitarbeiterin Bianca Langerbeins ist hier gut informiert, und berät Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie ausschöpfen können, damit auch Ihre Reise finanzierbar bleibt.
Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen.