Finanzierungshilfen
Ihr könnt über Eure Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) auch in Kombination mit der Kurzzeitpflege (§42SGB XI) beantragen – wir beraten gerne, welche Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, damit die Wunschreise auch finanzierbar bleibt.
Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit die Verhinderungspflege (auch in Kombination mit der Kurzzeitpflege), direkt mit den Pflegekassen abzurechnen. So müsst Ihr nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen (s. „Antragstellung und Abrechnung“).
Um Euch eine bessere Übersicht der zustehenden Finanzierungshilfen über Eure Pflegeversicherung zu geben, haben wir unsere Reisepreise aufgeschlüsselt.
Beachtet bitte:
BL= Betreuungsleistungen (sind für alle Assistenzstufen (A–D) gleich).
Hierin sind die Kosten der Betreuungsangebote enthalten. Dieser Kostenanteil wird benötigt, wenn Leistungen bei der Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) abgerechnet werden.
PL-A bis PL-D = Pflegeleistungen (sind abhängig von der gebuchten Assistenzstufe (A-D).
Hierin sind die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen während der Reise enthalten. Dieser Kostenanteil wird benötigt, wenn Leistungen bei der Pflegekasse über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abgerechnet werden.
Die Pflegekassen (Krankenkassen)
Die Pflegekassen gewähren ihre Hilfen nur, wenn eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades 1 bis 5 und gleichzeitig eine häusliche Pflege (Unterstützung im Alltag durch Angehörige oder ambulante Dienste) vorliegt. Personen, die in einer vollstationären Einrichtung nach §43a SGB XI untergebracht sind, zählen in der Regel leider nicht dazu. Wer bisher noch keinen Pflegegrad hat, kann über den Medizinischen Dienst seiner Krankenversicherung (MDK) ein Pflegegutachten erstellen lassen. Der MDK empfiehlt der Krankenkasse dann den entsprechenden Pflegegrad (1–5).
Darüber hinaus gibt es mitunter die Möglichkeit, über Ihre Stadt oder Gemeinde Eingliederungshilfe (§53 SGB XII) für Ferienmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben mitwirken lassen, zu beantragen. Bitte wendet Euch dafür direkt an Eure Stadt bzw. Gemeinde.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (Entlastungsbetrag) nach §45b SGB XI
Entlastungsbeträge, zu denen auch die niedrigschwelligen Betreuungsangebote zählen, haben das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten. quertour ist anerkannter Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote. Somit besteht die Möglichkeit, einen Teil der Reisekosten von der Pflegekasse erstattet zu bekommen – bei quertour weisen wir diese als Betreuungsleistung aus.
Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, und als pflegebedürftig anerkannt sind (Pflegegrad 1–5) und häusliche Pflege in Anspruch nehmen, stehen ein Entlastungsbetrag von 1.572,– EUR /Jahr (131,– EUR /Monat) zu, der auch für einen betreuten Urlaub einzusetzen ist.
Da es hier bei Auslandsreisen unter den Pflegekassen unterschiedliche Auffassungen gibt, empfehlen wir, sich bei der Pflegekasse im Vorfeld zu informieren.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt und kombiniert werden.
Voraussetzungen und Anspruch:
Pflege zu Hause: Anspruch besteht, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Erholung der Pflegeperson).
Vorpflegezeit entfällt: Die frühere Bedingung, dass die Pflege mindestens sechs Monate zu Hause erfolgt sein muss, gilt nicht mehr.
Flexible Nutzung: Die 3.539 Euro können nach Bedarf auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilt werden.
Kombination: Beide Leistungen dürfen kombiniert werden, zum Beispiel zur Finanzierung einer Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen.
Verhinderungspflege
Dauer: Bis zu acht Wochen (bisher sechs Wochen) und bis zu 1.685.- Euro pro Kalenderjahr.
Pflegegeld: Das anteilige Pflegegeld wird während dieser Zeit für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Kosten: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege bis zum verfügbaren Jahresbetrag.
Ersatzpflegeperson: Wird die Pflege nicht erwerbsmäßig von nahen Angehörigen übernommen, kann das doppelte Pflegegeld gezahlt werden.
Kurzzeitpflege
Dauer: Ebenfalls bis zu acht Wochen und bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr.
Ort der Pflege: Die Kurzzeitpflege erfolgt vorübergehend in einer stationären Einrichtung.
Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt die pflegerischen Kosten bis zur Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro.
Antragstellung und Abrechnung
Was muss ich tun, wenn ich die Antragstellung von Finanzierungshilfen seitens der Pflegekasse direkt über quertour vornehmen möchte?
Gegen eine Bearbeitungsgebühr übernehmen wir die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse, sofern ein Anspruch auf Finanzierungshilfen besteht.
Ihr geht dann wie folgt vor:
1) Seid Ihr unsicher, ob Ihr Anspruch auf Finanzierungshilfen hat, erkundigt Euch bitte im Vorfeld bei Eurer Krankenkasse.
2) Füllt das „Antragsformular auf Finanzierungshilfen“ aus und leitet dieses zusammen mit den Anmeldeunterlagen an quertour weiter. Durch die Unterschrift stimmt Ihr der Abtretungserklärung an quertour zu. Wir können dadurch mit Eurer Krankenkasse die anfallenden Kosten direkt abrechnen.
3) Wir leiten den Antrag dann zu Eurer Pflegekasse weiter und wickeln die Buchung vorbehaltlich der Kostenübernahme seitens der Pflegekasse ab. Die Buchungsbestätigung und Rechnung geht Euch abzüglich der beantragten Kostenzuschüsse im Anschluss zu.
Sollte die Pflegekasse den Antrag teilweise oder ganz ablehnen, weil er unberechtigt ist oder auf falschen Angaben beruht, so sind die verbleibenden Kosten selbst zu tragen. Auch wenn die beantragten Finanzierungshilfen über den Sätzen liegen oder diese bereits anderweitig ausgeschöpft worden sind, sind diese dann selbst zu tragen.
Für die Antragstellung, Abwicklung und dadurch, dass wir in Vorkasse gehen, berechnen wir eine einmalige Gebühr von 50,– Euro.
Möchtet Ihr die Verhinderungspflege selbst mit Eurer Krankenkasse abrechnen, erhaltet Ihr von uns nach der Reise einen Leistungsnachweis sowie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Eurer Krankenkasse.
Bitte beachtet, dass jeder Leistungszeitraum vor Reisebeginn schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden muss.
Prüft daher im Vorfeld, ob ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht. Wendet Euch im Zweifel direkt an Eure Krankenkasse.
Wenn Ihr die Abrechnung selbst übernehmt, stellen wir Euch den vollen Reisepreis in Rechnung. Dieser ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig.