FAQ´s - Fragen und Antworten

Wir antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer sind unsere Kunden?

Unsere Reiseangebote richten sich an erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit oder ohne körperliche Beeinträchtigungen, jeden Alters, die den Zusammenhalt einer Gruppe und einen optimalen Betreuungsservice wünschen oder benötigen, ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse, Erfordernisse und persönlichen Interessen abgestimmt.
Unsere Reisen ermöglichen Erlebnisse von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, sie bieten aber auch Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung und Raum zur Selbstdarstellung; darüber hinaus fördern sie den Umgang miteinander sowie die Begegnung mit Ungewohntem und Fremdem. Und nicht zuletzt lernt man bei quertour einfach viele nette Menschen kennen!

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Welche Reisen bietet quertour?

quertour steht für besondere Urlaubsmomente mit vielen netten Menschen, engagierten ReisebegleiterInnen, hohen Service und bezahlbaren „Traumreisen“. Die Reiseziele sind innerhalb Deutschlands und auch über die Grenzen hinaus, an der See oder in den Bergen, Portugal, Mallorca oder in Griechenland zu finden – und wir sind stets auf der Suche nach neuen interessanten Urlaubsorten.

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Welche Programmangebote bieten Sie auf Ihren Reisen?

Wir können sagen – es ist für jeden etwas dabei …
Neben der individuellen und persönlichen Betreuung sorgt ein vielfältiges, attraktives Freizeit- und Animationsprogramm für abwechslungsreiche Unterhaltung, Spannung und Entspannung sowie jede Menge Spaß und gute Laune. Bei allen Reisen bietet quertour ein speziell abgestimmtes Programm für Menschen mit Lernschwierigkeiten an, das stets die Interessen unserer Kunden berücksichtigt.
Ob wandern, schwimmen, tanzen, sonnenbaden, einkaufen oder bummeln; ob Lagerfeuer, Discobesuch, Strandparty, Schiffs- oder Kutschfahrten, ob Spiel- oder Karaoke-Shows, Fußball-Turniere oder Spaß-Olympiaden – oder einfach nur relaxen: Es sind immer auch die Wünsche und Ideen unserer Kunden, die das Programm beeinflussen.
Höhepunkte unserer Reisen sind ganz sicher auch immer unsere quertour-special – Angebote, die je nach Reiseziel besondere Programmangebote darstellen.

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Sind unsere Unterkünfte barrierefrei?

Alle unsere Unterkünfte sind von uns persönlich ausgesucht und geprüft worden. Sie sind für Menschen mit Lernschwierigkeiten und in den meisten Fällen auch für Menschen mit Gehbehinderung, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, gut geeignet.
Trotzdem haben wir auch Unterkünfte im Programm, die nur zum Teil oder gar nicht barrierefrei sind. Da, wo die Unterkünfte nur teilweise barrierefrei sind, z.B. kleinere Stufen und Absätze, enge Zimmer, fehlende Haltegriffe in den Bädern, kleine Fahrstühle, Schotterwege etc.), stehen dann unsere Reisebegleiter zur Verfügung, die diese mit Assistenz und Hilfestellung ausgleichen.
 

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Welche Abfahrtsorte bieten Sie an?

Haltestellen und Abkürzungen:

Busreisen / Standard-Abfahrtsorte:
D = Düsseldorf (Fernreisebushaltestelle ZOB am HBF);
DO = Dortmund (Busbahnhof, ZOB Steinstraße / Nordausgang HBF);
E = Essen (HBF, Fernbusbahnhof an der Freiheit);
K = Köln (Parkplatz S-BHF in Köln-Longerich (P+R);
MG = Mönchengladbach (HBF, Bussteig 16 (für Fernreiseverkehr) Hindenburgstr. 226-230).

Busreisen / Zustiegsorte:
BI = Zustieg bei Bielefeld - Detmolder Str.338 (Bushaltestelle vor MC Donald)
F = Zustieg bei Frankfurt - Rastplatz Medenbach West bei Wiesbaden, A3
HH = Zustieg bei Hamburg - Rastplatz Hamburg Stillhorn, A1
H = Zustieg bei Hannover - Rastplatz Garbsen, A2
KA = Zustieg bei Karlsruhe - Raststätte Bruchsal, A5
KS = Zustieg bei Kassel - Raststätte Kassel, A7
M = Zustieg bei München - Rastplatz Vaterstetten bei München, A99
N = Zustieg bei Nürnberg - Rastplatz Nürnberg Feucht bei Nürnberg, A9

Zugreisen:
D = Düsseldorf / HBF Infopoint;
K = Köln HBF / Infopoint.

Flugreisen:
DUS = Flughafen Düsseldorf / Check-In-Schalter;
CGN = Flughafen Köln/Bonn / Check-In-Schalter.

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Wie ist der Buchungsablauf und die Zahlungsbedingungen?

Wenn sie sich für eine Reise mit quertour entschieden haben gehen sie wie folgt vor:

  1. Sie reservieren die gewünschte Reise

Dieses können sie online über unsere Webseite oder per email oder auch telefonisch erledigen. Es ist erst einmal absolut unverbindlich, gilt für etwa 14 Tage und sichert ihnen zunächst einmal einen Platz auf der Reise. Danach können sie sich um alles Weitere kümmern – z.B. den Urlaub einreichen, den gesetzlichen Betreuer informieren, Erkundigungen über evtl. Finanzierungshilfen einholen usw..

  1. Sie buchen die Reise

Buchen können sie eine Reise online über unsere Webseite oder schriftlich, in dem sie uns die Anmeldeunterlagen zu senden.

  1. Sie erhalten von uns eine Reisebestätigung

Nachdem wir die Anmeldeunterlagen geprüft und bearbeitet haben, erhalten sie von uns per Post die Reisebestätigung und Rechnung.

  1. Anzahlung

Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung der Reise in Höhe von 300 EUR oder 20% des Reisepreises fällig.

  1. Info-Schreiben

Etwa 4 Wochen vor der Reise erhalten sie von uns ein Info-Schreiben zu ihrer Reise, aus der die genauen Abfahrtszeiten, Infos zum gewählten Abfahrtsort, Angaben über die Restzahlung, eine Hotline-Nummer während der Reise und weitere Infos zu dieser hervorgehen. Darüber hinaus sind dem Schreiben einige Formulare, die bei Bedarf entsprechend auszufüllen und zu beachten sind sowie Koffermarkierungen beigelegt. Bei den Formularen handelt es sich einmal um die Medikamentengabe und zum anderen um eine Kofferliste und einen Dokumentenumschlag,in dem sie Gelder und Ausweispapiere hinterlegen können, die wir dann bei Abfahrt einsammeln.

  1. 3 - 4 Wochen vor Abreise

Jetzt muss spätestens die Restzahlung bei uns eingegangen sein.

  1. Assistenzgespräch / - Telefonat

Etwa 10 Tage vor Reisebeginn meldet sich telefonisch ein/e ReisebegleiterIn oder auch die Reiseleitung bei ihnen (nur bei Kunden der Assistenzleistung B – D), stellt sich vor und holt sich im Idealfall Tipps und Informationen im persönlichen Umgang und in der Betreuung über den Reisenden ein. Ein persönliches Betreuungsgespräch bzw. ein Treffen mit dem Reisebegleiter oder der Reiseleitung ist nur nach Termin bei uns in der Geschäftsstelle in Mönchengladbach möglich.

  1. Die Abreise

Am Tag der Abreise nehmen wir den Reisenden in Empfang, sammeln die Dokumententaschen und die mögliche Medikation ein und sind beim Verstauen (Einchecken) des Gepäcks und dem Einstieg und der Platzwahl im Reisebus, im Zug oder im Flieger behilflich. Ab hier beginnt die Reise und damit auch unsere Aufsichtspflicht.

  1. Vor Ort

Wenn alles in Ordnung ist, es allen gut geht und nichts vergessen worden ist, werden sie – also die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer oder Mitarbeiter der Einrichtungen – nicht viel von uns hören. Vielleicht kommt mal eine Urlaubskarte an oder der Reisende meldet sich selbst telefonisch bei ihnen. Wir sind aber natürlich fast jederzeit während unseres Aufenthalts sowie der An- und Abreise für sie über eine Hotline-Nummer erreichbar.

  1. Rückkehr

Sofern der Verkehr mitspielt bzw.die Bahn- oder Flugzeiten eingehalten werden, sollten wir relativ pünktlich am ausgewählten Ankunftsort eintreffen. Bei absehbaren starken Verspätungen, versuchen wir sie während der Rückfahrt zu erreichen – oder sie erreichen uns über die Hotline.

Da wir bei unseren Busreisen mehrere Orte anfahren, bleibt leider immer nur eine recht kurze Zeit für die Ausgabe des Gepäcks sowie der mitgeführten Dokumente, aber eben nicht für längere Gespräche. Wir bitten hier um Verständnis. Die Reise und damit die Aufsichtspflicht enden mit der Ankunft und der Übergabe.

  1. Nachbereitung

Natürlich haben sie die Möglichkeit, nach der Reise noch einmal das Gespräch mit dem zuständigen Reisebegleiter oder der Reiseleitung zu suchen – z.B. wenn der Reisende selbst nicht dazu in der Lage ist, zu berichten oder über Verlorengegangenes oder sonstige aufkommende Fragen. Kontaktieren sie hierfür unser Büro, wir vermitteln dann gerne das Gespräch. Wir selbst melden uns, wenn es unsererseits noch Fragen gibt oder wenn es um mögliche Assistenzempfehlungen für zukünftige Reisen mit quertour geht.

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Kann ich neben meinem Rollstuhl auch einen Elektro-Rollstuhl, Duschstuhl und/oder einen Hebelifter mitnehmen?

Den E-Rolli können wir leider nicht mehr transportieren. Einen Hebelifter dürfen wir aus haftungsgründen nicht bedienen. Einfache Dusch-/WC-Stühlel sind in der Regel vor Ort vorhanden - manchmal als einfache Hocker, manchmal als einfacher Plastik-(Garten-)stuhl. Wer allerdings wert auf seinen eigenen Duschstuhl legt, darf diesen gerne zusätzlich mitnehmen.

Auf manchen Reisen besteht die Möglichkeit, den E-Rollstuhl oder einen Scooter vor Ort anzumieten.

Siehe auch:
Bieten Sie einen Transport im Rollstuhl an?

Leider nein. Da unsere Reisen nicht mit barrierefreien Reisebussen durchgeführt werden, ist es uns leider nicht möglich, Personen im Rollstuhl sitzend zu transportieren. Rollstuhlfahrern, die auf einem normalen Sitz im Reise- oder Kleinbus Platz nehmen können, sind wir gerne beim Ein- und Aussteigen behilflich, sofern die betreffende Person nicht mehr als 70 kg wiegt. Hier bleibt in beiden Fällen nur die Möglichkeit der Selbstanreise.

Siehe auch:
Was bedeutet Hilfsmittelverleih?

Rollstuhl, Elektro-Rollstuhl oder -Scooter und Duschstuhl können an den meisten Zielorten für die Dauer Ihres Aufenthalts angemietet werden. Preise auf Anfrage.

Siehe auch:
Was ist quertour-special?

quertour-special steht für ein besonderes Programmangebot während einer quertour-Reise – sozusagen ein weiteres Highlight auf Ihrer Reise! Und das Beste – alle quertour-special Angebote sind bereits im Reisepreis enthalten!

Zum Bespiel:
Die Delfin- und Grottentour in Portugal oder der Besuch der Meteora-Klöster in Griechenland oder der Tagesausflug zum „Ballermann“ bei unseren Mallorca-Reisen, die Karl-May-Spiele in Bad Segeberg während unserer Ostsee-Angebote, der Tagesausflug in die Mozartstadt nach Salzburg für unsere Österreich-Touren oder mit der Schmalspurbahn unterwegs während unseres Harz-Aufenthaltes – mittlerweile bieten wir auf jeder quertour Reise ein quertour special an.

Siehe auch:
Was ist quertour-special plus?

Als besondere Freizeit-/Erlebnis-Aktionen bieten wir auf manchen Reisen zubuchbare Leistungen an:

Nähere Infos dazu erfahren Sie unter den jeweiligen Reisen.

Siehe auch:
Welche Finanzierungshilfen kann ich für die Reise beantragen?

Sie können über Ihre Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (früher: Niedrigschwellige Betreuungsangebote) (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen – unsere Mitarbeiterin Bianca Langerbeins ist hier gut informiert, und berät Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie ausschöpfen können, damit auch Ihre Reise finanzierbar bleibt.

Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen.

Siehe auch:
Wie oder wodurch unterscheiden sich die Finanzierungshilfen?

Die Pflegekassen (Krankenkassen)

Die Pflegekassen gewähren Ihre Hilfen nur, wenn eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades 1 bis 5 und gleichzeitig eine häusliche Pflege (Unterstützung im Alltag durch Angehörige oder ambulante Dienste) vorliegt. Personen, die in einer vollstationären Einrichtung nach §43a SGB XI untergebracht sind, zählen in der Regel leider nicht dazu. Wer bisher noch keinen Pflegegrad hat, kann über den Medizinischen Dienst seiner Krankenversicherung (MDK) ein Pflegegutachten erstellen lassen. Der MDK empfiehlt der Krankenkasse dann den entsprechenden Pflegegrad (1–5).


Darüber hinaus gibt es mitunter die Möglichkeit, über Ihre Stadt oder Gemeinde Eingliederungshilfe (§53 SGB XII) für Ferienmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben mitwirken lassen, zu beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Stadt bzw. Gemeinde.

Siehe auch:
Was sind „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“?

Entlastungsbeträge, zu denen auch die niedrigschwelligen Betreuungsangebote zählen, haben das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten. quertour ist anerkannter Träger niedrigschwelliger Betreuungsangebote. Somit haben Sie die Möglichkeit, einen Großteil der Reisekosten von Ihrer Pflegekasse erstattet zu bekommen – bei quertour weisen wir diese als Betreuungsleistung (BL) aus.
Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, und als pflegebedürftig anerkannt sind (Pflegegrad 1-5) und häusliche Pflege in Anspruch nehmen, stehen ein Entlastungsbetrag von 1.500,– EUR /Jahr (125,– EUR /Monat) zu, der auch für einen betreuten Urlaub einzusetzen ist.
Da es hier bei Auslandsreisen unter den Pflegekassen unterschiedliche Auffassungen gibt, empfehlen wir, sich bei Ihrer Pflegekasse im Vorfeld zu informieren.

 

Siehe auch:
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Es besteht Anspruch auf „Verhinderungspflege“, wenn eine Pflegeperson wegen eigenen Urlaubs, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Pflege sicherzustellen – die Pflegekasse übernimmt sodann die Kosten für die Pflegevertretung. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate vorher in seiner häuslichen Umgebung von einer Pflegeperson gepflegt wurde und mindestens ein Pflegegrad (Pflegestufe) vorliegt.
Auch wenn der Pflegebedürftige in einem Wohnheim untergebracht ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege gewährt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.

Siehe auch:
Kann Verhinderungspflege woanders als zu Hause stattfinden?

Die Leistung ist an die Verhinderung der Pflegeperson gebunden. Allerdings kann der Urlaub der Pflegeperson auch zu Hause erfolgen während der Pflegebedürftige eine Urlaubsreise durchführt.
Es können jedoch nur pflegebedingte Kosten abgerechnet werden (nicht etwa Unterkunft und Verpflegung). Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt kann das Pflegegeld und somit auch Verhinderungspflege gewährt werden. Laut dem Verband der Angestellten Krankenkassen wird bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten und aus Deutschland heraus organisierter Verhinderungspflege (mitreisender BetreuerIn) Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB XI eingeräumt.

Siehe auch:
Wie oft kann ich die Verhinderungspflege beantragen?

Die Verhinderungspflege ist bei einem Höchstbetrag von 1.612,– Euro, begrenzt auf 42 Tage im Kalenderjahr. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Die Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 2.418,- Euro aufgestockt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird aber auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Siehe auch:
Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Wünschen Sie die Verhinderungspflege selbst mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, erhalten sie von uns nach der Reise eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Vergewissern Sie sich im Vorfeld der Reise, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch bestehen muss! Ob dieser vorliegt, besprechen Sie im Zweifelsfall bitte mit Ihrer Krankenkasse!
Sollte kein Anspruch vorliegen, so wird immer der volle Reisepreis berechnet, und dieser wird - wie bei einer normalen Buchung auch - vier Wochen vor Reiseantritt fällig.

Siehe auch:
Was muss ich tun, wenn ich direkt über quertour Finanzierungshilfen abrechnen möchte?

Wenn Sie wünschen und gegen eine Bearbeitungsgebühr (50,- EUR) übernehmen wir für Sie die Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, sofern Sie einen Anspruch auf Finanzierungshilfen haben. Sie gehen dann wie folgt vor:

• Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie bzw. der Pflegebedürftige Anspruch auf Finanzierungshilfen hat, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
• Sie füllen den unseren Vordruck “Antrag auf Finanzierungshilfen“ aus und leiten diesen zusammen mit den Anmeldeunterlagen an quertour weiter. Durch ihre Unterschrift stimmen sie der Abtretungserklärung an quertour zu, und wir können dadurch mit ihrer Krankenkasse die anfallenden Kosten direkt abrechnen.
• Wir leiten den Antrag dann zu Ihrer Pflegekasse weiter und wickeln die Buchung vorbehaltlich der Kostenübernahme seitens der Pflegekasse ab. Die Buchungsbestätigung und Rechnung geht Ihnen abzüglich der beantragten Kostenzuschüsse im Anschluss zu.
• Sollte die Pflegekasse den Antrag teilweise oder ganz ablehnen, weil er unberechtigt ist oder auf falschen Angaben beruht, so sind die verbleibenden Kosten selbst zu tragen. Auch wenn die beantragten Finanzierungshilfen über den Sätzen liegen oder diese bereits anderweitig ausgeschöpft worden sind, sind diese dann selbst zu tragen.
 

Siehe auch:
Was heißt Kurzzeitpflege?

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Gründe für eine Aufnahme in eine vollstationäre Kurzzeitpflege sind sehr verschieden. Die Leistungshöhe liegt bei 1.612 Euro. Das sonst übliche Pflegegeld wird dabei für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
Da wir keine Zulassung als Pflegeeinrichtung haben, dürfen wir auch grundsätzlich erst einmal keine Kurzzeitpflege anbieten.
Es besteht aber die Möglichkeit, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander zu koppeln. So kann bei einer Verhinderungspflege der halbe Betrag aus der Kurzzeitpflege zusätzlich angesetzt werden. Es gibt sich also ein Höchstbetrag von 2.418 Euro (1.612 aus der Verhinderungspflege plus 806 Euro aus der Kurzzeitpflege.)

Siehe auch:
Was bedeutet Pflegeleistung (PL)?

In den Pflegeleistungen sind die Kosten der pflegebedingten Auswendungen während der Reise enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnen möchten. Die Pflegeleistungen sind je nach Assistenzbedarf während Ihrer Reise unterschiedlich hoch und sind für jede Reise extra ausgewiesen (PL-A bis PL-D).

Siehe auch:
Was bedeutet Betreuungsleistung (BL)?

In den Betreuungsleistungen sind die Kosten der Betreuungsangebote sowie die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI / früher Niedrigschwellige Betreuungsangebote) abrechnen möchten.

Siehe auch: