Budoni - Erholung pur im All-Inclusive-Resort

Sardinien / Budoni

Sardinien - Strandauszeit im Mittelmeer
Sardinien ist nach Sizilien die zweitgrößte Insel im Mittelmeer und sie zählt zweifelsfrei zu den schönsten. Die idyllischen, von Granitfelsen umgebenen Badebuchten, die kilometerlangen weißen Sandstrände und die bizarren Kalksteinküsten lassen Urlaubsträume wahr werden. Zudem findest Du auf Sardinien zahlreiche Möglichkeiten, die ursprüngliche Natur, die bezaubernde Landschaft und die interessante Kultur kennen und lieben zu lernen. 

Budoni
Flach abfallende weitläufige Strände mit intensivblauem Wasser machen Budoni in der sardischen Provinz Sassari zu einem äußerst beliebten Badeort. Budoni liegt an der Nordostküste Sardiniens nur etwa 35 km von Olbia und der Costa Smeralda, das Luxusreiseziel der Reichen und Schönen, entfernt. In Budoni kannst du prima flanieren, einkaufen oder bummeln. Natürlich musst du die herrlichen weißen Strände besuchen! Außerdem kannst du mit etwas Glück die schönen Flamingos (Fenicotteri) beobachten.

Special

Folgender Programmhöhepunkt während unseres Aufenthalts auf Sardinien ist bereits im Reisepreis enthalten:​

Olbia
Dieser Tagesausflug führt uns in die idyllische Hafenstadt Olbia. Neben der historischen Altstadt, den großen Einkaufsstraßen und traumhaften Stränden gibt es in der charmanten Stadt auch beeindruckende Sehenswürdigkeiten wie die Basilika San Simplicio zu entdecken.

Hotel (Kategorie 4 Sterne) Hotel (Kategorie 4 Sterne)

Unterbringung im 4-Sterne-Hotel.

Unterbringung

Unser zauberhaftes 4-Sterne-All-Inclusive-Resort befindet sich eingebettet in duftendes mediterranes Grün und durchzogen von Steinpfaden und im typisch mediterranen Stil etwas außerhalb von Budoni. Die Anlage verfügt über einen eigenen Strand mit Strandbar, Liegestühlen und Sonnenschirmen. Eine schöne Poolanlage mit Terrasse, mehrere Restaurants sowie zahlreiche Unterhaltungsmöglichkeiten runden das Angebot ab. Die geschmackvoll eingerichteten Einzel- und Doppel-Zimmer verfügen über ein Bad/WC/Dusche, SAT-TV, Klimaanlage und Balkon.

 

 

 

 

All Inklusive All Inklusive

Verpflegung

Der All-Inclusive-Service beinhaltet Frühstück, Mittag- und Abendeseen in Buffetform; zusätzliche Snacks zu verschiedenen Tageszeiten sowie lokale alkoholische und nicht alkoholische Getränke von 10–23 Uhr.
Tipp: Auch gluten- und laktosefreies Essen möglich.

Animation Animation

Tipp

Die Hotelanimation sorgt für ein abwechslungsreiches Programm- und Show-Angebot.

Rollstuhlfahrer bedingt geeignet Rollstuhlfahrer bedingt geeignet

Gästehaus, Hotel oder Umgebung sind nur bedingt barrierefrei.

Info

Die Hotel-Anlage bietet einige Einrichtungen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität, ist jedoch nicht vollständig barrierefrei. Es gibt einige zugängliche Zimmer und Bereiche, wie Rampen und einfache Zugänge zu den Poolbereichen. Empfehlung nur an Personen, die einen Rollstuhl nur auf Ausflügen und nicht ständig brauchen oder nur einen Rollator mitnehmen möchten.

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Leistungen

Flug Düsseldorf nach Olbia (Sardinien) und zurück; Transfer; 14 Übernachtungen im Hotel mit All-Inclusive; tägliches Freizeitangebot; quertour special; Reiseversicherung (RV2);  Servicepaket 3; Touristensteuer; Reiseleitung; Assistenz A, B, C oder D.

Fragen und Antworten
Wir antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Programmangebote bieten Sie auf Ihren Reisen?

Wir können sagen – es ist für jeden etwas dabei …
Neben der individuellen und persönlichen Betreuung sorgt ein vielfältiges, attraktives Freizeit- und Animationsprogramm für abwechslungsreiche Unterhaltung, Spannung und Entspannung sowie jede Menge Spaß und gute Laune. Bei allen Reisen bietet quertour ein speziell abgestimmtes Programm für Menschen mit Lernschwierigkeiten an, das stets die Interessen unserer Kunden berücksichtigt.
Ob wandern, schwimmen, tanzen, sonnenbaden, einkaufen oder bummeln; ob Lagerfeuer, Discobesuch, Strandparty, Schiffs- oder Kutschfahrten, ob Spiel- oder Karaoke-Shows, Fußball-Turniere oder Spaß-Olympiaden – oder einfach nur relaxen: Es sind immer auch die Wünsche und Ideen unserer Kunden, die das Programm beeinflussen.
Höhepunkte unserer Reisen sind ganz sicher auch immer unsere quertour-special – Angebote, die je nach Reiseziel besondere Programmangebote darstellen.

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Welche Finanzierungshilfen kann ich für die Reise beantragen?

Sie können über Ihre Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (früher: Niedrigschwellige Betreuungsangebote) (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen – unsere Mitarbeiterin Bianca Langerbeins ist hier gut informiert, und berät Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie ausschöpfen können, damit auch Ihre Reise finanzierbar bleibt.

Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen.

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Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Wünschen Sie die Verhinderungspflege selbst mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, erhalten sie von uns nach der Reise eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Vergewissern Sie sich im Vorfeld der Reise, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch bestehen muss! Ob dieser vorliegt, besprechen Sie im Zweifelsfall bitte mit Ihrer Krankenkasse!
Sollte kein Anspruch vorliegen, so wird immer der volle Reisepreis berechnet, und dieser wird - wie bei einer normalen Buchung auch - vier Wochen vor Reiseantritt fällig.

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Was bedeutet Pflegeleistung (PL)?

In den Pflegeleistungen sind die Kosten der pflegebedingten Auswendungen während der Reise enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnen möchten. Die Pflegeleistungen sind je nach Assistenzbedarf während Ihrer Reise unterschiedlich hoch und sind für jede Reise extra ausgewiesen (PL-A bis PL-D).

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Was bedeutet Betreuungsleistung (BL)?

In den Betreuungsleistungen sind die Kosten der Betreuungsangebote sowie die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI / früher Niedrigschwellige Betreuungsangebote) abrechnen möchten.

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