Fragen und Antworten Wir antworten auf häufig gestellte Fragen
Welche Programmangebote bieten Sie auf Ihren Reisen?
Wir können sagen – es ist für jeden etwas dabei …
Neben der individuellen und persönlichen Betreuung sorgt ein vielfältiges, attraktives Freizeit- und Animationsprogramm für abwechslungsreiche Unterhaltung, Spannung und Entspannung sowie jede Menge Spaß und gute Laune. Bei allen Reisen bietet quertour ein speziell abgestimmtes Programm für Menschen mit Lernschwierigkeiten an, das stets die Interessen unserer Kunden berücksichtigt.
Ob wandern, schwimmen, tanzen, sonnenbaden, einkaufen oder bummeln; ob Lagerfeuer, Discobesuch, Strandparty, Schiffs- oder Kutschfahrten, ob Spiel- oder Karaoke-Shows, Fußball-Turniere oder Spaß-Olympiaden – oder einfach nur relaxen: Es sind immer auch die Wünsche und Ideen unserer Kunden, die das Programm beeinflussen.
Höhepunkte unserer Reisen sind ganz sicher auch immer unsere quertour-special – Angebote, die je nach Reiseziel besondere Programmangebote darstellen.
Welche Finanzierungshilfen kann ich für die Reise beantragen?
Sie können über Ihre Krankenkasse „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (früher: Niedrigschwellige Betreuungsangebote) (§45b SGB XI) und / oder Verhinderungspflege (§39 SGB XI) beantragen – unsere Mitarbeiterin Bianca Langerbeins ist hier gut informiert, und berät Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie ausschöpfen können, damit auch Ihre Reise finanzierbar bleibt.
Unser besonderer Service hierbei: Wir haben die Möglichkeit, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht einmal in Vorkasse treten, da die Pflegekassen immer erst nach erbrachter Leistung die Finanzierungshilfen auszahlen.
Wünschen Sie die Verhinderungspflege selbst mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, erhalten sie von uns nach der Reise eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Vergewissern Sie sich im Vorfeld der Reise, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch bestehen muss! Ob dieser vorliegt, besprechen Sie im Zweifelsfall bitte mit Ihrer Krankenkasse!
Sollte kein Anspruch vorliegen, so wird immer der volle Reisepreis berechnet, und dieser wird - wie bei einer normalen Buchung auch - vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
In den Pflegeleistungen sind die Kosten der pflegebedingten Auswendungen während der Reise enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse über die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) abrechnen möchten. Die Pflegeleistungen sind je nach Assistenzbedarf während Ihrer Reise unterschiedlich hoch und sind für jede Reise extra ausgewiesen (PL-A bis PL-D).
In den Betreuungsleistungen sind die Kosten der Betreuungsangebote sowie die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen enthalten. Diesen Kostenanteil benötigen Sie, wenn Sie diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag (§45b SGB XI / früher Niedrigschwellige Betreuungsangebote) abrechnen möchten.